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Bauleitplanverfahren
Auf dieser Seite können sich Bürgerinnen und Bürger zu den unterschiedlichen Bauleitplanverfahren, welche Bebauungspläne und Änderungen des Flächennutzungsplans umfassen, informieren. Sie erhalten einen Überblick über die Verfahren, welche sich in der Aufstellung befinden, Möglichkeiten zur Öffentlichkeitsbeteiligung, sowie dem Ansprechpartner in der Bauleitplanung der Stadt Pattensen. Diese Verfahren erfolgen nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Form, welches zahlreiche Verfahrensschritte umfasst. In den Phasen zwei und drei haben Sie als Bürgerinnen und Bürger haben die Gelegenheit sich am Verfahren während der Schritte 2 und 3 zu beteiligen. Alle Verfahrensschritte der Bauleitverfahren werden auf der Seite der Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Pattensen öffentlich gemacht. Gegebenenfalls finden Sie dort die verfahrensbegleitenden Unterlagen, wie Planzeichnungen und Begründungen.
1) Aufstellung eines Bebauungsplans Der Rat der Stadt Pattensen fasst den Beschluss eine Bauleitplanung aufzustellen. Im Anschluss werden andere Behörden und benachbarte Gemeinde über den Vorentwurf informiert und können sich dazu äußern. Diese Phase wird "Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange" genannt und richtet sich nicht an die Bürger. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Paragraf 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen.
2) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Gemäß Paragraf 3 Absatz 1 BauGB werden die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten in der Öffentlichkeitsbeteiligung informiert. Dies wird in Form einer Darlegung oder als öffentliche Veranstaltung stattfinden. Hier werden allgemeine Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sowie mögliche Planalternativen mit allen Beteiligten erläutert. Die Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger werden in der weiteren Planung eingebunden.
3) Öffentliche Auslegung Für die Dauer von einem Monat werden gemäß Paragraf 3 Absatz 2 BauGB die Planentwürfe, die der Rat der Stadt Pattensen beschlossen hat, öffentlich ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger haben nun die Möglichkeit, die Entwürfe einzusehen und eine Stellungnahme dazu abzugeben. Die sich daraus ergebenen unterschiedlichen Belange aller Beteiligten werden im weiteren Planungsprozess abgewogen und einbezogen.
4) Genehmigung und Bekanntmachung Im letzten Schritt wird das formelle Verfahren nach der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und der Beschlussfassung über den Bauleitplan durch den Rat der Stadt Pattensen beschlossen. Nach der Genehmigung durch die Region Hannover und der anschließenden Veröffentlichung im Amtsblatt der Region ist das Bauleitverfahren abgeschlossen und der Plan erlangt Rechtskraft. Alle rechtskräftigen Pläne werden im Anschluss an das Bauleitplanverfahren in das Geoportal StadtPlanung übernommen.
Ansprechpartner der Stadt Pattensen Herr Mathias Greve Allgemeine Bauverwaltung Rathausplatz 1 30982 Pattensen E-Mail: greve@pattensen.de Tel: 05101.1001.450 Fax: 05101.1001.108
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