Informationen zur Einteilung der Wasserhärtegrade

Wie in jedem Jahr üblich, folgt hier die Pflichtmitteilung der Wasserversorgung Pattensen gemäß den Bestimmungen des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG). Da jedoch das WRMG am 09.04.2007 geändert wurde (BGBl. 2007 I S.600) vorab einige Erläuterungen.
 
Statt der bisher 4 gibt es nur noch 3 Härtebereiche.
 
Härtebereich weich weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
Härtebereich mittel 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
Härtebereich hart mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter


Die 3 Härtebereiche, weich, mittel, hart, finden Sie jeweils zusammen mit den Dosierempfehlungen auf den Wasch- und Reinigungsmittelverpackungen.

Die Verpflichtung der Versorgungsunternehmen zur Bekanntgabe der Härtebereiche ist mit der Neufassung des WRNG nunmehr in § 9 geregelt.
 
Das von der Wasserversorgung Pattensen im Bereich der Stadt Pattensen – ohne die Ortsteile Koldingen und Reden – an die Endverbraucher abgegebene Trinkwasser entspricht dem Härtebereich weich (weniger als 1,5 Millimol Calziumcarbonat je Liter).
 
Weiterhin besteht gemäß den Bestimmungen des § 16 (4) der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der Fassung vom 28.11.2011 die Verpflichtung, die zur Trinkwasseraufbereitung verwendeten Aufbereitungsstoffe bekannt zu geben. Die Wasserversorgung Pattensen bezieht das an die Endverbraucher abgegebene Trinkwasser von den Harzwasserwerke GmbH Hildesheim. Das im Bereich der Stadt Pattensen – ohne die Stadtteile Koldingen und Reden – abgegebene Trinkwasser stammt aus den Wasserwerken Grane und Söse I der Harzwasserwerke. In diesen Wasserwerken werden nachstehende Aufbereitungsstoffe verwendet:
 
Wasserwerk Grane
Schwefelsäure, Aluminiumsulfat, Sedipur (schwachanionisches Flockungshilfsmittel), Weißkalkhydrat als Kalkwasser (alternativ Natronlauge), Chlor und Pulveraktivkohle (bei Bedarf)
 
Wasserwerk Söse I
Aluminiumsulfat, Sedipur, Weißkalkhydrat als Kalkwasser, Chlor und Pulveraktivkohle (bei Bedarf)
 
Alle eingesetzten Aufbereitungsstoffe sind zur Trinkwasseraufbereitung zugelassen.
 
Zusätzlich sind die Wasserversorgungsunternehmen gemäß § 14 der TrinkwV verpflichtet, umfangreiche Untersuchungen des Trinkwassers durchzuführen. Diese ausführlichen Analysedaten können auf der Internetseite der Stadt Pattensen oder bei der Stadtverwaltung Pattensen,  Verwaltungsgebäude Ludwig-Erhard-Straße 35, Zimmer L105 (Herr Lange/Herr Kawulak) oder Zimmer L004 (Herr Hinrichsen) eingesehen werden. Darüber hinaus können die umfangreichen Analysedaten des Wasserlieferanten "Harzwasserwerke" auch im Internet unter www.harzwasserwerke.de abgerufen werden.

Ab 01.01.2013 gelten neue Grenzwerte für Blei im Trinkwasser

Der Grenzwert wurde soweit abgesenkt, dass dies praktisch einem Verbot von Bleileitungen gleich kommt. Das Landesgesundheitsamt bietet für Familien mit Kleinkindern, junge Frauen, Schwangere und Stillende eine kostenfreie, orientierende Messung der Bleikonzentration im Trinkwasser. Betroffen sind in erster Linie Gebäude, die bis Mitte der 70 'er Jahre gebaut wurden.

Feuchttücher gehören nicht in die Toilette!

Im Abwassersystem der Stadt Pattensen hat sich die Anzahl der durch Feuchttücher bedingten Verstopfungen von Pumpwerken in letzter Zeit deutlich erhöht. Über die Toiletten entsorgte Hygiene-Tücher (Feuchttücher) führen mehr und mehr zu einem Problem im Abwassersystem. Die extrem reißfesten Tücher bestehen aus einem Vliesmaterial, das sich in Wasser nicht auflöst. In der Folge werden die Tücher über die Toiletten in die öffentliche Kanalisation gespült und bilden auf dem Weg durch die Kanalisation größere, feste Klumpen, die spätestens auf der Kläranlage aufwendig aus dem Abwasser entfernt und als Abfall entsorgt werden müssen. In Abwasserpumpwerken führen die Klumpen aus Feuchttüchern zu einer Verstopfung der Pumpen. Die Folge: Die Pumpen stehen still und das Abwasser in den Kanälen staut sich. Diese Verstopfungen müssen mit hohem Personal- und Kostenaufwand beseitigt werden. Dies wiederum führt zu höheren Abwassergebühren, die von allen Bürgern zu zahlen sind. Leider werden Feuchttücher aber vermutlich aus Unwissenheit immer wieder in der Toilette statt im Abfall entsorgt. Dies ist nicht richtig. Auf jeder Packung der unter verschiedenen Bezeichnungen im Handel erhältlichen Feuchttücher ist das durchgestrichene Toilettensymbol und eine Abfalltonne aufgedruckt und das ist auch der richtige Entsorgungsweg. Die Tücher müssen auf jeden Fall im Abfall entsorgt werden. Deshalb die eindringliche Bitte an die Pattenser Bürger: Entsorgen Sie die Feuchttücher bitte nicht über Ihre Toilette. Bedenken Sie, dass auch Ihre Toilette oder die Anschlussleitungen unter Ihrem Haus verstopfen können. Entsorgen Sie die Feuchttücher wie Windeln oder Wattestäbchen in den häuslichen Abfall!

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