Grußwort

Liebe Besucherinnen

Liebe Besucher

 

Ich freue mich, Sie auf der Internetpräsenz der Stadt Pattensen begrüßen zu dürfen.

Pattensen mit seiner über tausendjährigen Geschichte liegt mitten im Herzen des Calenberger Landes. Die Umgebung ist ländlich geprägt und urban orientiert. Wir bieten eine hohe Lebensqualität für alle Generationen. Die Stadt entwickelt sich stetig weiter.

Informieren Sie sich gerne zu unseren Baugebieten und interessanten Objekten.

Sie suchen nach einem attraktiven (Ausflugs-)ziel? Erkunden Sie unsere Altstadt, genießen Sie die vielfältige Gastronomie oder Tagungsmöglichkeiten, besuchen Sie das Schloss Marienburg und lernen Sie diesen besonderen Teil des Calenberger Landes mit Hilfe des hervorragend organisierten Wander- und Radwegenetzes kennen.

Kurz: es gibt viel zu erleben und zu entdecken. Auf dieser Seite erhalten Sie einen ersten Einblick und finden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ihre Fragen.

Ich freue mich über Ihren Besuch.... und Ihr Feedback

Herzlichst

 

Ramona Schumann

Bürgermeisterin

 

Wie Sie zu uns kommen

Stadt Pattensen

Hausanschrift
Rathausplatz 1
30982 Pattensen
Postanschrift
Postfach 10 10 63
30975 Pattensen
Sie erreichen uns unter
Tel: 05101 1001-0
Fax: 05101 1001-108
rathaus@pattensen.de
https://www.pattensen.de
Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr



Di. 08:00 - 12:00 Uhr



Mi. 08:00 - 12:00 Uhr



Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr



Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Verkehrsmittel

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Bus N31, 300, 310, 320, 340, 341, 365, 366
Haltestelle Pattensen ZOB

Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz, gebührenfrei
Parkplatz, gebührenfrei
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden
Ansprechpartner:

Frau Ramona Schumann
Bürgermeisterin
Zimmer A205
buergermeisterin@pattensen.de
Tel: 05101 1001-100



Herr Axel Müller
Erster Stadtrat
Zimmer A203
mueller@pattensen.de
Tel: 05101 1001-400


Vorläufige Haushaltsführung: Was bedeutet das?

Sachstand und Hintergründe

In Pattensen befindet sich die Stadtverwaltung derzeit in der vorläufigen Haushaltsführung. Das bedeutet, dass aufgrund fehlender rechtzeitiger Beschlussfassung und Genehmigung des Haushaltsplans für 2024 die Stadt nur eingeschränkt wirtschaften kann. Dies ist keine neue Situation, aber in der Länge schon sehr außergewöhnlich und führt immer mehr zu Herausforderungen im täglichen Arbeiten.

Rechtsgrundlagen

Die vorläufige Haushaltsführung ist in § 116 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) geregelt. Demnach darf die Stadt bis zum Inkrafttreten des Haushaltsplans 2024 nur Ausgaben tätigen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben unaufschiebbar und unbedingt notwendig sind. Investitionen und neue Stellen sind grundsätzlich nicht möglich.

Gründe für die vorläufige Haushaltsführung

Im vorliegenden Fall hatte der Rat der Stadt Pattensen den Haushaltsplan für 2024 ohne vollständiges Haushaltssicherungskonzept verabschiedet. Dies wurde von der Kommunalaufsicht beanstandet und eine Überarbeitung des Konzepts gefordert. Am 25. April 2024 hat der Rat daher ein neues Haushaltssicherungskonzept beschlossen. Die Kommunalaufsicht prüft nun den Haushalts- Stellenplan und das Haushaltssicherungskonzept. Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist und der Haushalt genehmigt wurde, müssen diese Unterlagen noch öffentlich ausgelegt werden. Mit dem Ende der Auslegungsfrist tritt der Haushalt 2024 dann in Kraft. Erst danach kann die Stadt wieder ohne rechtliche Beschränkungen über die Mittel im Haushalt verfügen.

Auswirkungen auf die Stadt

Die vorläufige Haushaltsführung hat zur Folge, dass die Stadt Pattensen ihre Handlungsfähigkeit in erheblichem Maße eingeschränkt sieht. Neue Projekte oder Anschaffungen (auch Ersatzmaßnahmen) können nicht in Angriff genommen werden. Die Stadt muss sich auf die Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben konzentrieren und alle Ausgaben dahingehend prüfen, ob sie zeitlich und rechtlich unabweisbar sind bzw. bei Aufschub oder Nichtleistung ein Schaden für die Stadt entsteht. Freiwillige Leistungen, also diese ohne Rechtsverpflichtung ("muss-Vorschriften") dürfen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nicht umgesetzt werden. Ausnahmen können sein: Vertragliche Vereinbarungen oder Verpflichtungen aufgrund anderer Grundlagen. Das ist jedes Mal eine Einzelfallprüfung.

Folgen gesamt

Ausgaben und Investitionen dürfen erst nach Inkrafttreten Haushalts 2024 geleistet werden. Eine Ausnahme bilden hier nur die Ausgaben und Investitionen, zu deren sofortiger Leistung die Stadt rechtlich oder vertraglich verpflichtet ist.

Die Stadtverwaltung bittet daher um Nachsicht und Geduld. Wir hoffen, diese Phase bald beenden zu können.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur vorläufigen Haushaltsführung finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Städtetages: https://www.nst.de/

Ihr Weg zum Rathaus ist einfacher als Sie denken

Die Stadt Pattensen will ihren Bürgern die Erledigung von Behördengängen erleichtern. Daher wird an dieser Stelle ein Bereich ausgebaut, mit dem Sie die Ansprechpartner, Kontaktdaten und Öffnungzeiten für Ihr Anliegen schnell finden.
Die Realisierung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Land Niedersachsen, das einen landesweiten Dienst mit dem Titel "Bürger- und Unternehmensservice" bereithält. Sie erreichen diesen Dienst unter dem Link http://buergerservice.niedersachsen.de/.

Video der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Region Hannover zum Ukraine-Konflikt

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
 
die Stadt Pattensen stellt Ihnen ein gemeinsames Video der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Region Hannover zum Ukraine-Konflikt zur Verfügung. Sie können es ab sofort unter diesem Link herunterladen und verwenden: https://www.youtube.com/watch?v=NoyK4OLHz7o

StadtGespräch - Fragen an die Bürgermeisterin

Diese Frage wurde im Rahmen der Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) mit beraten.

Zur Zeit wird durch die Stadt Pattensen das Neubaugebiet "Milchweg" im Stadtteil Schulenburg erschlossen. Dort werden auch Flächen für den Geschosswohnungsbau (Mietwohnungen) ausgewiesen.
Das Neubaugebiet "Mühlenfeld" wird zur Zeit nicht entwickelt, da sich der Rat der Stadt Pattensen dagegen entschieden hat.

In den politischen Beratungen zu dem Baugebiet ist deutlich geworden, dass diese Planungen zu einem Mehrbedarf für Einrichtungen und damit zu höheren Kosten vor allem bei Kita und Schule führen würden. Diese Kosten kann die Stadt Pattensen derzeit nicht aufbringen.
Der Baufortschritt und die Entwicklung auf dem Schulgelände in der Marienstraße 2 sind nicht zu übersehen.

Nach der termingerechten Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Klassentraktes zu Beginn des aktuellen Schuljahres erfolgte der Abriss des alten Klassentraktes, an dessen Stelle die neue Sporthalle errichtet werden soll.

Nach Abschluss der Abrissarbeiten wurde umgehend planmäßig die Kampfmittelerkundung eingeleitet. Auch auf einem zuvor bereits bebauten Baufeld, darf eine neue bauliche Anlage nur errichtet werden, wenn zuvor eine Kampfmittelfreiheit durch ein zertifiziertes Unternehmen bescheinigt wird.

Im Verlauf der dazu erforderlichen Sondierungsarbeiten zeigt sich nun allerdings, dass eine flächendeckende Sondierung mit dem herkömmlichen Sondierungsverfahren nicht möglich ist. Ursache sind die zur Gründung des ehemaligen Klassentraktes in den Boden eingebrachten Stahlbetonpfähle. Die darin eingebaute Stahlbewehrung führt in Teilbereichen zu "ferromagnetischen Störungen", die verhindern, dass eine verbindliche Aussage zur Kampfmittelfreiheit getroffen werden kann. Im Bericht der ausführenden Firma vom 16.11.2020 heißt es dazu:

"Auf dem eingemessenen Baufeld wurden insgesamt 537 Sondierbohrungen hergestellt. ... 433 Bohrungen wurden nach der Auswertung als kampfmittelfrei eingestuft. Bei den übrigen 140 konnte aufgrund ferromagnetischer Störungen keine Aussage getroffen werden. Bei den 140 Störungen handelt es sich um:

74 Störungen bis 2 Meter
34 Störungen bis 3 Meter
und 32 Störungen welche bis 4 Meter nicht auswertbar sind.

Um eine flächendeckende Kampfmittelfreigabe des Baufeldes zu erhalten wird eine visuelle Kontrolle der nicht auswertbaren Bereiche empfohlen."


"Visuelle Kontrolle" bedeutet, dass die angesprochenen Bereiche aufgegraben werden und danach visuell erkundet werden müssen. Das ist technisch grundsätzlich kein Problem. Allerdings steht fast unmittelbar unter dem derzeitigen Niveau des Baufeldes bereits Grundwasser an, so dass vor Beginn der Grabungen Grundwasserabsenkungen erfolgen müssen. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse ist allerdings kaum absehbar, mit welchen Wassermengen im Einzelfall zu rechnen ist. Die Erfahrungen des beauftragten Unternehmers, der auch die Wasserhaltungsmaßnahme anlässlich der Bauarbeiten auf dem nahegelegenen Grundstück Talstraße 5 durchgeführt hatte, lassen aber vermuten, dass die anfallenden Wassermengen nicht unerheblich sein werden. Es kann deshalb vorab nicht festgelegt werden, welches von mehreren möglichen Verfahren zur Grundwasserabsenkung zum Einsatz kommen muss und mit welchen Kosten dafür zu rechnen sein wird.

Darüber hinaus sind für die Grundwasserabsenkung und die Einleitung des abgepumpten Wasser wasserrechtliche Erlaubnisse der Unteren Wasserbehörde erforderlich. Auf dieser Basis haben wir die Entscheidung getroffen, dass unverzüglich die wasserrechtlichen Erlaubnisse beantragt werden. Sobald diese vorliegen, soll zunächst an zwei von insgesamt fünf Stellen mit der Grundwasserabsenkung begonnen werden. Zum Einsatz kommt dabei zunächst die wirtschaftlichste Methode. Sobald ein Bereich "trocken gelegt" ist, können dort dann die Grabungen zur Kampfmittelsondierung erfolgen.

Für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnisse ist erfahrungsgemäß mit einer Bearbeitungsdauer von 4 bis 6 Wochen zu rechnen. Nachdem die Anträge zwischenzeitlich bereits bei der Unteren Wasserbehörde eingereicht wurde, könnten die Arbeiten zur Wasserhaltung und anschließenden Kampfmittelerkundung idealerweise Mitte Januar beginnen. Am 25.11. (mir zugegangen am 27.11.) allerdings hat die Region Hannover eine Allgemeinverfügung über die Untersagung des Beginns von Baumaßnahmen sowie der Stilllegung von bereits begonnenen Baumaßnahmen bei möglichen Kampfmittelfunden und Kampfmittelverdachtspunkten zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Region Hannover (https://bekanntmachungen.region-hannover.de/Allgemeinverf%C3%BCgungen-zu-Corona/25.11.2020-Zweite-Allgemeinverf%C3%BCgung-der-Region-Hannover) erlassen. Danach dürfen die erforderlichen Arbeiten zur Kampfmittelerkundung (zunächst) bis zum 31.01.2021 nicht durchgeführt werden. Selbst wenn also die wasserrechtlichen Erlaubnisse schon vorher vorliegen sollten, müsste der Beginn der Arbeiten mindestens bis zum genannten Datum zurückgestellt werden.

Das alles bedeutet bedauerlicherweise, dass sich die für Mai kommenden Jahres geplante Fertigstellung der Sporthalle aus heutiger Sicht um mindestens drei bis vier Monate verzögern wird. Gleichzeitig geht damit auch eine erhebliche Kostensteigerung sowohl für die zusätzlich zu beauftragenden Bauleistungen, wie auch für die durch die zeitliche Verzögerung bewirkten Behinderungen der beteiligten Unternehmen einher.

Die Schulleitung ist über die veränderte Sachlage und das weiter Vorgehen informiert.
Die Errichtung von Grundschulen ist auf der Grundlage des § 106 (8) Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in Verbindung mit der Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) durch die zuständige Landesbehörde u.a. nur dann genehmigungsfähig, wenn das Raumkonzept dauerhaft maximal 4 Züge (= 4 Klassen pro Jahrgang) vorsieht.

In der Planung und Umsetzung der Grundschule Pattensen ist daher mit einer jetzt vorhandenen 4 - Zügigkeit und der temporären Möglichkeit in jedem Jahrgang eine weitere Klasse aufnehmen zu können, eine größtmögliche Flexibilität angestrebt und erreicht worden.

Ohne weitere Baugebiete oder sonstige bisher nicht planbare Entwicklungen ist die Schule für den derzeitigen Schulbezirk im Primarbereich auskömmlich.
Die Region Hannover hat von 2017 bis 2019 ein regionales Wohnraumversorgungskonzept erstellt. Das Konzept zeigt unter anderem auf, dass für die gesamte Region Hannover 28.300 zusätzliche Wohnungen in den Jahren 2016-2025 gebaut werden müssen. So auch in Pattensen. in den politischen Beratungen zum Baugebiet Mühlenfeld wurde deutlich, dass diese Planungen gleichzeitig zu einem Mehrbedarf für Einrichtungen und damit zu höheren Kosten (vor allem bei Kita und Schule) führt. Die Umsetzung muss vor Ort in den Kommunen erfolgen und ist eine zunehmend anspruchsvolle Aufgabe: Gesetzliche Vorgaben, bezahlbare Mieten, Nachbarschaftsinteressen und -widerstände, Investoren- und Eigentümerinteressen und der Anspruch, die Stadt zukunftssicher zu entwickeln - vielfältigste Ansprüche und Interessenlagen sind zu berücksichtigen.

Die Wohnungsnachfrage ist in Pattensen hoch und zwar in allen Segmenten des Wohnungsmarktes: kleine Wohnungen, Häuser, Miete, Kauf, bezahlbarer Wohnraum.

Um bei dem hohen Entwicklungsdruck die Grundlage für eine angemessene Steuerung der Siedlungsentwicklung zu legen, hat der Rat der Stadt Pattensen bereits 2017 die Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) beschlossen und nun im Dezember 2020 die Auftragsvergabe an ein entsprechendes Planungsbüro vergeben. In 2021 wird es Bürgerforen, Experten- und Politikerwerkstätten, Stadtspaziergänge, Onlinebeteiligungen und Newsletter zum Thema Stadtentwicklung geben. Dabei ist Ihre Beteiligung besonders wichtig. Das ISEK wird unter anderem die Weichen für potentielle Wohnbauflächen stellen, was auch bedeutet, dass es ein Konzept für das Erstellen des gefordeten (bezahlbaren) Wohnraum geben wird. Darüber hinaus soll auch jede weitere Entwicklung - z. B. von Spiel- und Gemeinschaftsflächen - eine Rolle spielen.

Unabhängig vom ISEK führt die Stadt Pattensen gerade in letzter Zeit vermehrt Gespräche mit potentiellen Investoren für "bezahlbaren Wohnraum" und kleinere Wohnentwicklungen.
Nach gemeinsamer Beratung der Stadtverwaltung mit dem Ortsrat, dem Jugendparlament und verschiedenen Ratsmitgliedern werden nun die Spielplätze „Am Gogericht“, „Im kleinen Felde“, „Osterfeld“ und „Schöneberger Straße“ im Laufe des Frühjahres abgebaut.

Spielplätze sollen ein attraktives Angebot der Stadt für Kinder und ihre Eltern sein. Spielplätze sind ein vielfältiger Ort, an dem Kinder sich bewegen und austoben können. Kinder entdecken und entwickeln dabei auf Spielplätzen nicht nur ihre körperlichen Fähigkeiten. Sie können hier auch ihre Kreativität fördern und erlernen soziale Interaktion durch Kontakt mit anderen Kindern. Auch für die Begleitung der Kinder ist der Spielplatz eine Möglichkeit mit anderen Menschen aus allen Bevölkerungsschichten in Kontakt zu kommen. Hierdurch leisten attraktive Spielplätze einen Beitrag zur Integration und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. All dies wichtige Funktionen erfüllt ein Spielplatz nur, wenn dieser für Kinder und Eltern attraktiv ist. Die nun vorgeschlagenen Spielplätze erscheinen Verwaltung und Politik aus unterschiedlichsten Gründen besonders unattraktiv zu sein.

Durch die Schließung hofft die Stadtverwaltung mehr personelle und finanzielle Kapazitäten für die verbleibenden Spielplätze zu erhalten, um auf diesen Spielplätzen ein attraktiveres Angebot für Kinder und Eltern bieten zu können. Die vier nun zur Schließung anstehenden Spielplätze befinden sich alle in der Nachbarschaft anderer, größerer Spielplätze.

Sitzungskalender

 

Donnerstag, 21.11.2024 in Pattensen >> Sitzungsdienst: 25. Sitzung des Rates der Stadt Pattensen

Dienstag, 26.11.2024 in Pattensen >> Sitzungsdienst: Sitzung des Partnerschaftskomitees

Montag, 02.12.2024 in Pattensen >> Sitzungsdienst: Sitzung des Ortsrates von Schulenburg

Montag, 02.12.2024 in Pattensen >> Sitzungsdienst: Sitzung des Ortsrates von Koldingen

Montag, 02.12.2024 in Pattensen >> Sitzungsdienst: Sitzung der CDU-Fraktion

Dienstag, 03.12.2024 in Pattensen >> Sitzungsdienst: Sitzung des Ortsrates von Hüpede-Oerie

Mittwoch, 04.12.2024 in Pattensen >> Sitzungsdienst: 04. Sitzung des Vorstandes der Schönen´schen Lehen

Mittwoch, 04.12.2024 in Pattensen >> Sitzungsdienst: Sitzung des Ortsrates von Jeinsen

Mittwoch, 04.12.2024 in Pattensen >> Sitzungsdienst: Sitzung der SPD-Fraktion

Donnerstag, 05.12.2024 in Pattensen >> Sitzungsdienst: 12. Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Si

Donnerstag, 05.12.2024 in Pattensen >> Sitzungsdienst: Sitzung des Ortsrates von Pattensen-Mitte

Montag, 09.12.2024 in Pattensen >> Sitzungsdienst: Sitzung des Ausschusses für Soziales, Sport, Asyl-

Dienstag, 10.12.2024 in Pattensen >> Sitzungsdienst: Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Um

Mittwoch, 11.12.2024 in Pattensen >> Sitzungsdienst: Sitzung des Ausschusses für Schul- und Bildungsang

Donnerstag, 12.12.2024 in Pattensen >> Sitzungsdienst: 53. Sitzung des Betriebsausschusses

Donnerstag, 12.12.2024 in Pattensen >> Sitzungsdienst: Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Verwaltungso

Montag, 16.12.2024 in Pattensen >> Sitzungsdienst: Sitzung der FDP/FWP-Gruppe

Montag, 16.12.2024 in Pattensen >> Sitzungsdienst: Sitzung der SPD-Fraktion

Montag, 16.12.2024 in Pattensen >> Sitzungsdienst: Sitzung der CDU-Fraktion

Dienstag, 17.12.2024 in Pattensen >> Sitzungsdienst: Sitzung des Verwaltungsausschusses

Mittwoch, 18.12.2024 in Pattensen >> Sitzungsdienst: Sitzung der Lenkungsgruppe des "Mehrgenerationenba

Mittwoch, 18.12.2024 in Pattensen >> Sitzungsdienst: Sitzung des Jugendparlamentes der Stadt Pattensen

Donnerstag, 19.12.2024 in Pattensen >> Sitzungsdienst: Sitzung des Rates der Stadt Pattensen
 

Der Herold

Der Herold wird von der Firma K4 Media GmbH in Pattensen produziert. Alle Informationen, die Online-Ausgabe und ein Archiv finden sie auf der Internetseite www.herold-pattensen.de.
 

Funktionsträger in der Stadt

Zusammenstellung der Funktionsträger in Rat, Fraktion und den Ortsteilen der Stadt in einer Übersicht [mehr...]
 

Nutzung des Logos der Stadt Pattensen

Die Stadt Pattensen setzt seit 1999 für die Außendarstellung ein Logo in unterschiedlichen Varianten für Ihren Außenauftritt ein. Häufig möchten Vereine, Verbände oder andere Organisationen das Logo verwenden, um z.B. auf gemeinsam mit der Stadt durchgeführte Aktionen oder Veranstaltungen hinzuweisen. Die Stadt sieht dies positiv, da dies die Verbundenheit zwischen den Vereinen und Organisationen verdeutlicht. Gleichzeitig sollen die Bedingungen und das Verfahren transparent gemacht werden. Mit folgenden Dokumenten können Sie sich über die Möglichkeiten und Bedingungen informieren und auch die Nutzung beantragen.

Allgemeines

e-Government

Bewerberportal

Büchereikatalog

eAuskunft Gewerberegister

Formulare

Rats-Info-System

Terminvergabe

virtuelles Rathaus

Ideen - Anregungen - Beschwerden (Gelbe Karte)
Hier können Sie Ihre Meinung sagen: [mehr...]
Vielen Dank für Ihre Kritik!

Was erledige ich wo?

Von A bis Z erfahren Sie hier, wo Sie was erledigen können und welche direkte Telefonnummer Ihr Ansprechpartner hat. [mehr...]

Termine heute

 

Donnerstag, 21.11.2024 in Mobile - Mehrgenerationenhaus >> Kinder: Still- und Babytreff

Donnerstag, 21.11.2024 in Mobile - Mehrgenerationenhaus >> Senioren: Spielenachmittag

Donnerstag, 21.11.2024 in Pattensen >> Sitzungsdienst: 25. Sitzung des Rates der Stadt Pattensen
 

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